ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DEN BETRIEB UND DEN VERKAUF VON WAREN

1. allgemeine Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) gelten für alle Angebote, Rechnungen, Bestellungen, Verträge, Verkäufe und Installationen von Produkten von ROKSAL d.o.o. (im Folgenden "Verkäufer" genannt). Diese Bedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Verkäufer und dem Käufer (im Folgenden als "Käufer" bezeichnet) und sind integraler Bestandteil jedes Rechtsgeschäfts zwischen ihnen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Mit der Aufgabe einer Bestellung, der Bestätigung eines Kostenvoranschlags oder der Zahlung im Voraus erkennt der Käufer ausdrücklich an, dass er diese Bedingungen gelesen hat und sie vollständig akzeptiert.

1. die Verantwortung für die Daten- und Angebotsprüfung

Der Käufer ist verpflichtet, die Richtigkeit der Angaben (Abmessungen, Abstände, Mengen usw.) zu überprüfen, bevor er das Angebot bestätigt. Der Verkäufer haftet nicht für etwaige Fehler in den Berechnungen, es sei denn, der Käufer wurde zuvor schriftlich gewarnt. Im Falle falscher oder unvollständiger Eingaben durch den Käufer, einschließlich der Gebäudedimensionen, Säulenabstände oder Neigungen, haftet der Käufer für die Folgen (falsche Lieferung, falsche Installation, zusätzliche Kosten usw.).

1.2 Informativer Charakter von Ausschreibungen

Alle Angebote sind rein informativ und basieren auf den Angaben des Käufers. Angebote sind erst dann verbindlich, wenn der Käufer die Bestellung ausdrücklich durch Vorauszahlung oder schriftliche Bestätigung bestätigt hat. 

1.3 Einschränkung der Haftung

Der Verkäufer haftet nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgekosten, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Diese Einschränkung gilt nicht für die Haftung, die nicht gesetzlich ausgeschlossen ist (z.B. vorsätzliche Schäden, Personenschäden) und beeinträchtigt nicht die einklagbaren Verbraucherrechte von B2C.

1.4 Beilegung von Streitigkeiten

Die Parteien bemühen sich um eine gütliche Beilegung aller Streitigkeiten. Sollte dies nicht möglich sein, ist das Gericht des Ortes, an dem ROKSAL d.o.o. seinen Sitz hat, für die Beilegung von Streitigkeiten zuständig.

1.5 Gültigkeit der Angebote

Das Angebot ist für den Zeitraum gültig, der auf dem Angebot selbst angegeben ist. Wenn das Angebot keine Gültigkeitsdauer enthält, gilt es für 1 Tag ab dem Ausstellungsdatum. Die Gültigkeit des Angebots hängt von der Verfügbarkeit des Materials ab; wenn das Material in der Zwischenzeit verkauft wird, ist das Angebot nicht mehr gültig und für den Verkäufer nicht bindend.

1.6 Bestätigung des Angebots

Die Angebote sind informativ und basieren auf den erhaltenen Informationen.
Wenn Sie das Angebot annehmen, bestätigen Sie Ihre Annahme, indem Sie die vereinbarte Vorauszahlung leisten. Das bestätigte Angebot wird als Vertrag betrachtet.
Mit der Zahlung erkennt der Käufer ausdrücklich an, dass er die auf der Website des Verkäufers veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen kennt und sie in vollem Umfang akzeptiert.
Wenn Sie Ihr Angebot nach Ablauf der Optionsfrist bestätigen, ist das Angebot null und nichtig und für den Verkäufer nicht bindend, es sei denn, der Verkäufer bestätigt ausdrücklich die Gültigkeit und Verfügbarkeit des Materials.

1.7 Höhere Gewalt

Der Verkäufer haftet nicht für Liefer- oder Leistungsverzögerungen, die durch höhere Gewalt, wie Naturkatastrophen, extreme Wetterbedingungen (einschließlich Regen, Wind, kalte Temperaturen)Streiks, Brände, Epidemien, Krieg, Unterbrechung des Transports oder der Versorgung mit Materialien usw. Als höhere Gewalt gilt auch eine plötzliche Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit der Installateure oder des für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Schlüsselpersonals. Im Falle höherer Gewalt wird die Liefer- oder Installationsfrist entsprechend verlängert. 
Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, muss die andere Partei unverzüglich informieren und angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung ergreifen.

1.8 Einsatz von Unterauftragnehmern

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Ausführung der Arbeiten erforderlichenfalls an Unterauftragnehmer zu vergeben. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer für etwaige Mängel der Subunternehmer nur im Rahmen der Allgemeinen Gewährleistungsbedingungen haftet und für darüber hinausgehende Schäden nicht haftbar ist.

1.9 Elektronische Kommunikation

Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass alle offiziellen Mitteilungen, einschließlich Angebote, Mahnungen, Änderungen oder Benachrichtigungen, per E-Mail erfolgen können. Eine solche Mitteilung hat die gleiche Wirkung wie eine schriftliche Mitteilung.

1.10 Vom Kunden verursachte Verzögerungen

Bei einer Verzögerung der Leistung aufgrund von Unvorbereitetheit der Anlage, fehlendem Zugang, unrichtigen Informationen oder anderen Umständen auf Seiten des Käufers verlängert sich die Leistungszeit entsprechend und können dem Verkäufer zusätzliche Organisations-, Warte- oder Transportkosten in Rechnung gestellt werden.

1.11 Schlussbestimmung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am Tag ihrer Veröffentlichung auf der Website des Verkäufers in Kraft. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Bedingungen ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Für bestehende Bestellungen gelten die Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung durch den Käufer in Kraft sind.

2. farbige Schattierungen

Den Platten wird während des Produktionsprozesses eine Farbe hinzugefügt, die von Charge zu Charge variieren kann. WoodCore-Platten verfärben sich nicht, bleichen nicht aus, die Farbe hellt sich mit der Zeit auf ca. 10%. Das gezeigte Muster und die gelieferte Ware können aufgrund der Beschaffenheit des Materials in Muster, Farbton, Schattierung oder Farbe variieren und dies ist nicht Gegenstand einer Rückgabe oder Reklamation. Verschiedene Profile desselben Farbtons stammen nicht notwendigerweise aus derselben Serie, was bedeutet, dass der Farbton nicht unbedingt derselbe ist. Die Kombination einer 4 m und einer 2,2 m langen Verbindung ist nicht zulässig.

3. garantie

WoodCore-Platten haben eine Garantie von 15 Jahren ab Kaufdatum und gelten nur, wenn sie für den in der Garantiekarte angegebenen Zweck und die angegebenen Belastungen verwendet werden. Da WoodCore-Profile für unterschiedliche Zwecke verwendet werden, liegt es in der Verantwortung des Käufers, sich beim Verkäufer zu erkundigen, wie jedes Profil richtig befestigt wird. Die Garantie ist nur gültig, wenn die Installation gemäß den Anweisungen des Verkäufers erfolgt ist.

Der Käufer kann die Garantie nur unter der Bedingung in Anspruch nehmen, dass alle Rechnungsverpflichtungen innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum oder innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist vollständig beglichen werden. Vollstreckung freiwillige kommerzielle Garantien des Verkäufers ist nur möglich, wenn der Käufer eine keine offenen und unbezahlten Verbindlichkeiten hat. Der Verkäufer kann bis zur Begleichung der fälligen Verpflichtungen die Durchführung von Garantieverfahren und anderen vertraglichen Leistungen verweigern. Dies gilt unbeschadet etwaiger erzwungene Rechtsansprüchewo sie existieren.

WPC-Platten dehnen sich natürlich und schrumpfen bei Temperaturschwankungen. Die Dehnung kann ungleichmäßig sein. Dies ist eine normale Erscheinung und unterliegt nicht der Garantie oder den Gewährleistungsansprüchen. Falls es doch zu einer Dehnung kommt, kann der Kunde diese selbst ausgleichen. Wenn der Kunde die Anpassungen durch unser Unternehmen vornehmen lassen möchte, werden sie wie folgt durchgeführt bezahlte DienstleistungDie Kosten werden je nach Umfang des Eingriffs und dem Standort der Anlage individuell festgelegt.

4. die Bestellung von Waren

Im Falle des Kaufs von Sonderanfertigungen (Waren, die beim Verkäufer nicht vorrätig sind) oder von zugeschnittenen Waren kann der Käufer nicht nachträglich von der Bestellung zurücktreten. Wenn der Käufer dies tut und die Ausführung der Bestellung nicht mehr gestoppt werden kann, wird dem Käufer ein anteiliger Teil der dadurch entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Grundlage für den Auftrag ist der Eingang der Vorauszahlung, der Eingang des Bestellformulars, der unterzeichnete Vertrag oder die schriftliche Bestätigung der Rechnung oder des Angebots.

5. abholung und lieferung

Der Käufer holt die Ware im Lager zur EXW-Parität, Lager Savska Loka 21, 4000 Kranj ab oder der Verkäufer liefert die Ware gegen einen angemessenen Aufpreis zur DAP-Parität gemäß Lieferplan.

EXW-Parität: Der Käufer verlädt die Waren in sein Fahrzeug, entweder selbst oder mit Hilfe eines Lagerhalters. Der Käufer ist für die Richtigkeit der Verladung und für eventuelle Verformungen oder Schäden während des Transports verantwortlich. Die Waren müssen in einem geschlossenen und ebenen Raum verladen werden, der ordnungsgemäß gesichert oder befestigt ist. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt auf Menge und Qualität zu prüfen und etwaige Unregelmäßigkeiten unverzüglich zu beanstanden. Später festgestellte Unregelmäßigkeiten können nicht beanstandet werden.

DAP-Parität: Der Verkäufer liefert die Ware bis zur Haustür, verladen auf das Fahrzeug - der Käufer führt die Abholung und Verteilung selbst oder mit Hilfe eines Lieferfahrers durch. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt auf Menge und Qualität zu prüfen und etwaige Unregelmäßigkeiten unverzüglich zu beanstanden. Später festgestellte Unregelmäßigkeiten können nicht beanstandet werden. Für den Fall, dass der Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung nicht anwesend ist, verzichtet der Käufer auf das Recht, die Qualität und Quantität der gelieferten Waren zu reklamieren.

Die Lieferzeit der Abholung ist nicht festgelegt, da sie von anderen Bestellungen aus der gleichen Richtung abhängt. Der Kunde kann für eine individuelle Lieferung zahlen oder eine eigene Abholung vereinbaren. Falls der Kunde für die Lieferung bezahlt und dann eine persönliche Abholung vornimmt, wird ihm der Lieferbetrag zurückerstattet.

Für den Fall, dass der Verkäufer keine freie Lagerkapazität für die bestellten Waren hat, fordert der Verkäufer den Käufer auf, die Waren (EXW oder DAP-Parität) innerhalb von maximal 8 Kalendertagen nach dem Aufruf abzunehmen. Nimmt der Käufer die Ware nicht innerhalb der vorgenannten Frist ab, berechnet der Verkäufer die Lagerung der Ware pauschal mit € 7+MwSt./Tag für den Wert der Ware. für Einkäufe bis zu €1000 (ohne MwSt.) oder €17+MwSt./Tag für Einkäufe über €1000 (ohne MwSt.).

6. die Installationsanleitung

Eine Installationsanleitung finden Sie unter www.roksal.com. Im Zweifelsfall ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer zu kontaktieren. Wir akzeptieren keine Reklamationen für zugeschnittene, montierte oder anderweitig gebrauchte Waren, auch nicht bei sichtbaren Mängeln. Wenn Sie nicht entsprechend geschult sind, muss die Montage von einem Fachmann durchgeführt werden. WoodCore WPC-Platten dehnen sich und schrumpfen je nach Witterungsbedingungen (Hitze und Kälte). Bei der Verlegung muss berücksichtigt werden, dass sich das Material dehnt. Die Ausdehnung und Schrumpfung ist dort am deutlichsten, wo extreme Temperaturschwankungen auftreten. Die Dehnung einer 4 m langen Platte kann von ca. 10 mm variieren und ist nie gleichbleibend. Ausdehnungen sind nicht zu beanstanden. Die Verlegung von WoodCore ist nicht geeignet, wenn die morgendliche Außentemperatur unter 5 Grad C liegt.

7. die Gebrauchsanweisung

WoodCore-Platten sind nicht resistent gegen schwere Lasten, Kratzer und Stöße, daher müssen Bereiche, in denen schwere Lasten auftreten können, verstärkt werden. Schmale Beine an Terrassenstühlen und -tischen sind nicht zu empfehlen, da sie die Kanten der Dielen beschädigen können. Kieselsteinrückstände auf den Schuhen können dazu führen, dass der Bodenbelag delaminiert wird.

Verwenden Sie beim Bewegen von Möbeln eine geeignete Schutzunterlage und bringen Sie spezielle Schutzfilze an den Beinen von Stühlen, Tischen und anderen Möbeln an, um eine dauerhafte Verformung und Eindrückung des Bodenbelags zu verhindern. Entfernen Sie alle scharfen Gegenstände, die den Bodenbelag mechanisch beschädigen könnten.

8. die Wartungsanweisungen

WoodCore-Platten müssen nicht gestrichen oder geölt werden. Wir haben keine vom Hersteller genehmigten Beschichtungen.

Bei kleineren Oberflächenbeschädigungen kann das Brett mit 40er Schleifpapier abgeschliffen werden. Der Farbton kann an diesem Teil für einige Zeit unterschiedlich sein.

9. anweisungen zur Reinigung

Wir empfehlen, die Dielen regelmäßig mit ausreichend Wasser zu reinigen, um die Ansammlung von Pollen und anderem Schmutz und die anschließende Entwicklung von Schimmel, Moos, Flechten oder Pilzen zu verhindern. WPC-Dielen werden ohne organische oder faserige Substanzen hergestellt, so dass Schimmel und Flechten nicht in die Dielen eindringen können und keine Nahrungsquelle haben. Hartnäckige Flecken können mit speziellen Reinigern entfernt werden (wenden Sie sich vor der Verwendung an Ihren Händler). Aggressive Reiniger sollten nur gezielt eingesetzt werden, testen Sie die Reiniger immer zuerst an einer weniger sichtbaren Stelle. Hochdruckreiniger können verwendet werden, um die Bretter zu reinigen und Schmutz auch zwischen den Fußleisten zu entfernen. Achten Sie bei der Reinigung darauf, dass kein Wasser in die Innenfächer der Profile gelangt, da dies im Winter gefrieren und zu Rissen im Brett führen könnte, was nicht von der Garantie abgedeckt ist. Falls Flecken auf der Unterseite der Geländer und Fassaden zurückbleiben, empfehlen wir, die Dielen nach dem Waschen mit einem Tuch abzuwischen.

9.1 Der Hersteller sagt Folgendes über Wasserflecken auf WPC-Material

Dies geschieht vor allem dann, wenn nicht alle Bereiche die gleiche Menge an Licht und Wasser erhalten. Das Ergebnis sind Staubflecken, die sichtbar werden, insbesondere wenn das Wasser verdunstet. Je mehr Licht, Luft und Wasser auf die Oberfläche gelangen, desto weniger auffällig ist dieses Phänomen (wenn überhaupt). Das bedeutet, dass bei (teilweise) bedeckten Oberflächen ein größerer Reinigungsbedarf besteht. Derselbe Effekt kann auch auf Holz, Stein oder ähnlichen Materialien unter vergleichbaren Bedingungen beobachtet werden.

Wasserflecken können am Übergang zwischen freiliegenden und teilweise bedeckten Oberflächen auftreten. Sie können in der Regel mit viel sauberem Wasser und normalen Haushaltsreinigern entfernt werden. Auf Oberflächen, die ausreichend Regen und natürlicher Spülung ausgesetzt sind, kann dieser Effekt mit der Zeit abnehmen. Auf geschützten Oberflächen (z.B. unter Dachvorsprüngen), wo wenig oder gar kein Regen die Dielen abwäscht, ist jedoch eine Reinigung erforderlich.

Diese Wasserflecken beeinträchtigen die Qualität des Materials nicht und sind daher kein Grund zur Beanstandung.

10. Lagerung

Lagern Sie die Platten vor der Installation an einem trockenen und luftigen Ort auf einer ebenen und sauberen Oberfläche. Im Falle einer unsachgemäßen Lagerung wird keine Reklamation akzeptiert.

11. Zusagen des Käufers

Mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Waren erklärt sich der Käufer mit der Verwendung von Produktbildern einverstanden, die das Unternehmen auf seiner Website und anderen Kanälen (soziale Netzwerke, Zeitung usw.) bewerben und veröffentlichen darf, da der Käufer auf diese Weise auf die Idee und die günstige Lösung gekommen ist und keine Zahlung oder zusätzliche Leistungen des Unternehmens fällig werden.

12. Erstattungen und Beschwerden

Ansprüche und Garantien können nur geltend gemacht werden, wenn alle Rechnungsverpflichtungen innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung der Rechnung oder innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist vollständig beglichen werden. Spätere Zahlungen berechtigen nicht zur erneuten Geltendmachung von Ansprüchen oder Gewährleistungsrechten in Bezug auf bereits erbrachte Lieferungen oder Dienstleistungen. 

Wenn der Käufer Einwände gegen den Rechnungsbetrag erhebt, muss er spätestens 8 Tage nach Erhalt der Rechnung schriftlich Einspruch erheben. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Rechnung akzeptiert hat. Versteckte Mängel muss der Käufer dem Verkäufer innerhalb von 8 Tagen nach dem Datum, an dem der Käufer den Mangel entdeckt hat oder bei Anwendung der üblichen Sorgfalt hätte entdecken müssen, schriftlich mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann kein Anspruch mehr geltend gemacht werden.

Reklamationen nach der Installation sind ohne vorherige Prüfung oder schriftliche Bestätigung des Verkäufers nicht möglich.
Reklamationen werden nicht akzeptiert bei unsachgemäßem Gebrauch, falscher Installation oder nachlässiger Behandlung der Ware.

Der Verkäufer nimmt die Ware nur dann zurück, wenn der Käufer seine Meinung ändert, wenn die Ware aus dem regulären Lagerbestand des Verkäufers gekauft wurde und nur, wenn der Verkäufer die Ware noch auf Lager hat. dieselbe Ware in derselben Charge, spätestens 30 Tage nach dem Kaufdatum. Bei Waren, die auf Bestellung ab Werk gekauft wurden, oder bei zugeschnittener Ware nimmt der Verkäufer die Ware nicht zurück. Die Waren müssen immer in ihrem ursprünglichen, unbeschädigten und Sauber in der gelieferten Form und in der originalen, unbeschädigten Verpackung.

Waren, die der Sonne, Feuchtigkeit oder mechanischen Beschädigungen (z.B. Beulen, Kratzer, Verformungen) ausgesetzt waren, sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn sich die Farbe der Bretter durch Lichteinwirkung verändert hat (Aufhellung der Oberfläche). Der Verkäufer bietet keinen Reinigungsservice für Bretter oder andere Waren an - verschmutzte oder anderweitig veränderte Waren werden nicht angenommen.
Der Verkäufer nimmt die Waren nur zurück, wenn die Originalrechnung vorgelegt wird. In jedem Fall muss der Käufer vor der Rücksendung der Waren das Einverständnis des Verkäufers einholen und bei der Rücksendung den Beleg des Lagerhalters vorlegen. Im Falle einer unberechtigten Rücksendung ohne die Zustimmung des Verkäufers und einen ausgefüllten Lagerhalterschein akzeptiert der Verkäufer die Rücksendung oder Reklamation nicht.

Die Kosten für den Transport und alle anderen Kosten im Zusammenhang mit der Rückgabe oder Reklamation gehen zu Lasten des Käufers.

Beschwerdeverfahren: Der Käufer muss die Reklamation schriftlich einreichen (per E-Mail oder per Einschreiben) und eine Kopie der Rechnung sowie entsprechende Fotos oder Beweise für den Mangel beifügen.

Abgabetermin: Der Verkäufer entscheidet, ob die Beschwerde gerechtfertigt ist, und der Käufer wird innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer vollständigen Beschwerde über die Entscheidung informiert.

Lösung: Im Falle einer berechtigten Reklamation wird der Verkäufer nach eigenem Ermessen die Ware reparieren, ersetzen oder den Kaufpreis erstatten.

13. bauliche Dienstleistungen

Das Angebot wird auf der Grundlage der erhaltenen Informationen erstellt, und es gelten alle und nur die Bedingungen, die auf dem Dokument stehen. Die Grundlage für die Bestellung ist der Erhalt einer Vorauszahlung gemäß der Rechnung nach der Inspektion durch den Installateur.

Der Besuch des Installateurs wird auf Anfrage durchgeführt. Wenn der Kunde die Installation nicht nachträglich bestellt, wird der Besuch in Rechnung gestellt (Kilometergeld und eine Stunde Fahrtkosten).

Ergeben sich aus der Inspektion oder der Ausführung selbst zusätzliche unvorhergesehene und größere Arbeiten, so wird der Verkäufer diese neu bewerten und ein neues Angebot unterbreiten, das vom Kunden bestätigt werden muss. Alle vom Käufer schriftlich bestätigten zusätzlichen Arbeiten werden gesondert in Rechnung gestellt und gehen zu Lasten des Käufers.

Im Falle von, wenn sich im Laufe der Ausführung aufgrund von Messtoleranzen, Anpassungen auf der Baustelle oder anderen technischen Umständen Unterschiede in der benötigten Materialmenge ergeben (z.B. größere Längen, mehr Stücke usw.), behält sich der Verkäufer das Recht vor, zusätzliches Material zu liefern und die tatsächlich installierten Mengen in Rechnung zu stellen, auch wenn diese die im Kostenvoranschlag angegebenen Mengen übersteigen. Der Käufer verpflichtet sich, die Differenz zu zahlen.

Falls der Käufer das Formular für die Qualitäts- und Mengenabnahme nicht unterzeichnet, das Material aber offensichtlich installiert und die Arbeiten abgeschlossen sind, wird davon ausgegangen, dass der Käufer der Ausführung der Arbeiten zugestimmt hat. In diesem Fall gilt der Bericht des Installateurs über die Ausführung der Arbeiten als gültiger Rechnungsbeleg.

Der Zeitplan für die Arbeiten wird im Voraus vereinbart. Aufgrund der Art der Arbeiten - Verlegung auf Außenflächen - werden die Verlegetermine auch von den Wetterbedingungen (Regen, Schnee) beeinflusst, was zu Verzögerungen bei den Verlegeterminen führen kann. Die Verlegung von WoodCore ist nicht geeignet, wenn die morgendliche Außentemperatur unter 5 Grad C liegt. 

Für den Fall, dass die im Angebot genannten Arbeiten aufgrund der Anforderungen des Käufers nicht reibungslos und kontinuierlich durchgeführt werden können und ein erneuter Besuch des Installateurs erforderlich ist, wird dem Käufer ein Kilometersatz von 0,43 €/km + MwSt. und ein Stundensatz für die für den Transport aufgewendete Zeit von 12,00 € + MwSt. in Rechnung gestellt. Der Käufer ist verpflichtet, kostenlos Wasser und Strom sowie einen sicheren Ort für die Lagerung der Waren und Werkzeuge für die Dauer der Installation bereitzustellen. Der Käufer ist für die Beseitigung von Abfällen, die bei der Ausführung der Arbeiten anfallen, auf eigene Kosten verantwortlich. Die Endabrechnung der Arbeiten erfolgt auf der Grundlage der "Einheitspreis"-Klausel, auf der Grundlage der tatsächlich gelieferten oder installierten Mengen und der tatsächlich ausgeführten Arbeiten gemäß dem Inventar des Installateurs.

Die Endabrechnung der Arbeiten erfolgt auf der Grundlage der "Einheitspreis"-Klausel, auf der Basis der tatsächlich gelieferten oder installierten Mengen und der tatsächlich ausgeführten Arbeiten gemäß dem Inventar des Installateurs.

13.1 Qualität der Ausführung

Garantie 2 Jahre für die geleistete Arbeit.

Befolgen Sie alle Anweisungen zur Verwendung, Pflege und Reinigung des WoodCore-Materials.

Die Garantie für die Ausführung der Arbeiten an der bestehenden Struktur wird nicht übernommen, da der Auftragnehmer die Porosität (Rostbildung im Inneren des Rohrs aufgrund von Kondensation) des Materials der Struktur nicht vorhersehen kann.

14. nicht geleistete Zahlungen und Beitreibungskosten

Im Falle einer verspäteten Zahlung der Rechnung behält sich der Verkäufer das Recht vor, dem Käufer Folgendes in Rechnung zu stellen gesetzliche Verzugszinsenin Übereinstimmung mit dem geltenden Recht.

Wenn der Käufer auch nach einer schriftlichen Mahnung nicht innerhalb der angegebenen Frist zahlt, kann der Verkäufer: Starten Sie außergerichtliche Beitreibung über eine dritte Partei, oder Lodge Antrag auf gerichtliche Beitreibung (z.B. Durchsetzung).

In einem solchen Fall ist der Käufer verpflichtet, Folgendes zu erstatten alle erstattungsfähigen Rechtskosteneinschließlich der Gerichtsgebühren, der Kosten für die Vorbereitung der Vollstreckung und gegebenenfalls der Kosten für einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro.

Im Falle eines Kaufs durch einen Verbraucher (natürliche Person) werden diese Kosten in Rechnung gestellt nur in dem Umfang, der durch das Verbraucherschutzgesetz (CPA) erlaubt ist.

14.1 Recht auf Aussetzung der Lieferung und Leistung

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Lieferung der Waren oder die Ausführung der Arbeiten auszusetzen, wenn der Käufer die vereinbarte Vorauszahlung oder andere fällige Verpflichtungen nicht bezahlt.

14.2 Kosten für Mahnungen

Bei Nichtbeantwortung von Zahlungsaufforderungen behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Verwaltungskosten für die schriftliche Mahnung in Höhe von € 5,00 pro Mahnung in Rechnung zu stellen, jedoch nicht mehr als den Betrag, der nach den Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes bei natürlichen Personen zulässig ist.

Letzte Aktualisierung: Januar 2025

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